
Ich habe vor kurzem eine Rundmail erhalten die ich keinem Vorenthalten möchte, da das wehleidige Thema "Kormoran" gleichermaßen aufregt und erregt.
Folgende Informationen wurden ursprünglich von Frieder Bley zusammengetragen. Vielen Dank dafür :
Der Bundestag hat am 10. November einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und FDP (Bundestag Drucksache 17/7352) zur Regulierung der Kormoranbestände auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (Bundestag Drucksache 17/7673) angenommen. Künftig soll dem Schutz natürlich vorkommender Fischarten der gleiche Stellenwert eingeräumt werden wie dem Vogelschutz. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, Linksfraktion und einzelnen SPD-Stimmen gegen die Mehrheit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der Linken, die die Einführung eines Kormoranmanagements gefordert hatte (Bundestag Drucksache 17/5378, Bundestag Drucksache 17/5955).
Folgende Informationen wurden ursprünglich von Frieder Bley zusammengetragen. Vielen Dank dafür :
Der Bundestag hat am 10. November einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und FDP (Bundestag Drucksache 17/7352) zur Regulierung der Kormoranbestände auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (Bundestag Drucksache 17/7673) angenommen. Künftig soll dem Schutz natürlich vorkommender Fischarten der gleiche Stellenwert eingeräumt werden wie dem Vogelschutz. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, Linksfraktion und einzelnen SPD-Stimmen gegen die Mehrheit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der Linken, die die Einführung eines Kormoranmanagements gefordert hatte (Bundestag Drucksache 17/5378, Bundestag Drucksache 17/5955).
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Wie bereits in dem heiß diskutierten NewsArtikel Friedfischangeln ohne Angelschein aus dem Jahre 2006 klar wurde, stehen Angler dem Gedanken, Fischereizugangsbeschränkungen zu lockern geteilt gegenüber. Seit dem 1. August 2006 ist es in Brandenburg möglich für Touristen ohne Wohnsitz in Brandenburg, dort bei Erwerb eines Touristen-Angelscheins für 12€ ohne abgelegte Fischereiprüfung dem Angelhobby nachzugehen.Nun am 5. Oktober 2011 ist ein ähnliches Gesetz in Schleswig-Holstein erfolgreich im Landtag beschlossen und sieht vor dass gleichermaßen Touristen und gemeldete Einwohner mit einem zeitlich begrenzten Angelschein fischen dürfen. Die auf 28 Tage befristete Ausnahmegenehmigung wird circa 20€ kosten und kommt einher mit einem Merkblatt wichtiger Angelbeschränkungen, Tierschutz und Fischereigesetzen.
CDU und FDP haben in diesem Zusammenhang das neue Landesfischereigesetz angepasst, welches diese Änderungen beinhaltet.
Dass durch dieses Gesetz natürtlich mehr Geld in die Kassen kommt könnte ein Grund für die Gesetzesänderung sein. Selbst Landseinwohner können nun ohne abgelegte Fischereiprüfung einen teueren Angelschein erwerben, verglichen mit den einmahlig jährlichen Kosten des unbefristetetn Angelscheins. Die Kehrseite der Medallie ist wohl das bedenken vieler Angler, dass nun fachunkundige Hobbyisten unbedacht mit der Natur und Kreatur Fisch umgehen. Jeder Angler sieht die Situation wohl anders!
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Link: Gesetzesentwurf CDU & FDP
Link: Gesetzesentwurf CDU & FDP

Donald Klein und der Franzose Stephane Lherbier waren am 29. November 2005 zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, da diese die Seegrenze beim Hochseeangeln versehentlich uberquerten und in iranische Hoheitsgewässer gerieten.
Am 13.03.07 ist es nun nach mehr als einjähriger Haft zur Freilassung des deutschen Bundesbürgers Donald Klein gekommen, welcher durch die Haft zusehnlich litt. Angeln-24 berichtete von Anfang an über diesen Fall. Das Angeln-24 Team wünscht Donald Klein alles erdenklich Gute und eine baldige Heimkehr zu seiner Familie. Noch befindet sich Klein in der Deutschen Botschaft und solle schnellstmöglich nach Hause zurückkehren.
Kleins Navigator Lherbier war Ende Februar begnadigt worden. Auf drängen der deutschen Regierung wurde nun auch die Freilassung Kleins angeordnet.
Am 13.03.07 ist es nun nach mehr als einjähriger Haft zur Freilassung des deutschen Bundesbürgers Donald Klein gekommen, welcher durch die Haft zusehnlich litt. Angeln-24 berichtete von Anfang an über diesen Fall. Das Angeln-24 Team wünscht Donald Klein alles erdenklich Gute und eine baldige Heimkehr zu seiner Familie. Noch befindet sich Klein in der Deutschen Botschaft und solle schnellstmöglich nach Hause zurückkehren.
Kleins Navigator Lherbier war Ende Februar begnadigt worden. Auf drängen der deutschen Regierung wurde nun auch die Freilassung Kleins angeordnet.
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Quelle: reuters.com
Quelle: reuters.com

Neueste Meldung: Am 13.03.07 ist es nun, nach mehr als einjähriger Haft zur Freilassung des deutschen Bundesbürgers Donald Klein gekommen.
Angeln-24.de berichtete schon des Öfteren über den deutschen Angler Donald Klein, welcher während eines Angelausfluges im Iran, versehentlich mit seinem Turistenführer die Seegrenze überschritt und daraufhin inhaftiert wurde.
11.07.06 - Erneutes Gerichtsverfahren für Iran Angler
17.01.06 & aktualisierung 13.03.06 - Deutscher Angler im Iran zu 18 Monaten Haft verurteilt
Seit nunmehr über einem Jahr beobachten wir wie Donald Klein sein Dasein als Gefangener im iranischen Gefängnis fristen muss. In den Medien bei RTL in STERN-TV wird regelmäßig auf sein Schicksal eingegangen und Frau mit Tocher interwieved. Nun gibt es auch eine Initiative welche sich darum bemüht eine Petition offiziell Anerkennen zu lassen und vorgefertigte Briefe an Offizielle Stellen zum Download zur verfügung stellt. Am Ende dieser Newsmeldung finden Sie einen Link wo Sie die Briefe herunterladen können.
Text zur Initiative gestartet von Anglerboard, aufgefasst von Angeljeck-Bonn.de
Angeln-24.de berichtete schon des Öfteren über den deutschen Angler Donald Klein, welcher während eines Angelausfluges im Iran, versehentlich mit seinem Turistenführer die Seegrenze überschritt und daraufhin inhaftiert wurde.
11.07.06 - Erneutes Gerichtsverfahren für Iran Angler
17.01.06 & aktualisierung 13.03.06 - Deutscher Angler im Iran zu 18 Monaten Haft verurteilt
Seit nunmehr über einem Jahr beobachten wir wie Donald Klein sein Dasein als Gefangener im iranischen Gefängnis fristen muss. In den Medien bei RTL in STERN-TV wird regelmäßig auf sein Schicksal eingegangen und Frau mit Tocher interwieved. Nun gibt es auch eine Initiative welche sich darum bemüht eine Petition offiziell Anerkennen zu lassen und vorgefertigte Briefe an Offizielle Stellen zum Download zur verfügung stellt. Am Ende dieser Newsmeldung finden Sie einen Link wo Sie die Briefe herunterladen können.
Text zur Initiative gestartet von Anglerboard, aufgefasst von Angeljeck-Bonn.de
hr könnt helfen !!!
Es geht um Donald Klein der seit einem Jahr im Iran unschuldig im Gefängnis sitzt, gesundheitlich ist er sehr angeschlagen daher helft mit, dass wir Ihn eventuell mit unserer Aktion vorzeitig dort raus bekommen. Ein Versuch ist es wert !!!
viele von Euch haben es mitbekommen, dass Hochseeangler Donald Klein beim Angeln in Iranische Hoheitsgewässer geraten ist und dort wegen "illegaler Einreise" festgenommen wurde. Die Strafe: 18 Monate Gefängnis. Ihm geht es in der Gefangenschaft gesundheitlich sehr schlecht, es muss mit dem Schlimmsten gerechnet werden.
Folgendes ist geplant:
- jeder, der sich einsetzen möchte, schickt ein Schreiben an:
- das auswärtige Amt
- die Iranische Botschaft
- Ferner wollen wir eine Petition an den Deutschen Bundestag einreichen, wo jeder unterschreibt, der unser Ansinnen mit trägt.
Bitte unterstützt uns alle, denn Ihr unterstützt damit einen von uns, einen Angler - einen Hochseeangler.
Danke vorab für Euer Engagement
(Die Texte können als fertig formatierte Briefe im DOC Format an Euch geschickt werden. Schickt mir eine E-Mail)
Einen Link zu den Dokumenten findet Ihr auch auf meiner Homepage.
www.angeljeck-bonn.de
Kurze Zusammenfassung des Unglücks von Donald Klein
29.11.2005 06:00 Uhr Donald Klein und sein französischer Angelkollege Stéphane Lherbier fahren von Dubai aus zum Angeln in die Meerenge von Hormuz. Ein Motorschaden lässt die beiden in iranische Gewässer abdriften, wo sie von der iranischen Marine aufgebracht und verhaftet werden. Dummerweise ist in der Nähe eine iranische Insel, die Militärsperrbezirk ist.
05.01.2006 Verhandlung gegen die beiden Angler wegen „illegaler Einreise".
14.01.2006 Das Strafmaß wird bekannt: jeweils 18 Monate Haft, die im Teheraner Evin-Gefängnis verbüßt werden müssen
16.08.2006 die beiden Gefangenen bekommen jeweils eine Woche Hafturlaub, allerdings zeitversetzt, so dass immer einer der Beiden im Gefängnis bleibt
Juli - November 2006 es gibt Meldungen, nach denen es einen neuen Prozess geben soll. Diesmal wegen Spionage. Die an Bord gefunden Gerätschaften müssten neu bewertet werden: GPS Gerät zur Positionsbestimmung, Fotoapparat, Videokamera.
Das deutsche Konsulat im Iran betreut die Beiden seid ihrer Verhaftung, das auswärtige Amt verhandelt um die Freilassung. Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble lehnt ein Treffen mit dem iranischen Innenminister anlässlich der Fußball-WM ab, weil der Iran nicht seinem Ersuchen nachkommt, die beiden Hochseeangler vorzeitig zu entlassen.
November 2006 die Mitglieder des Anglerboard starten eine Initiative zur Freilassung
- Briefaktion an das auswärtige Amt
- Briefaktion an die iranische Botschaft
- Einreichen einer Petition beim deutschen Bundestag
23.11.2006 Donald Klein darf seine Frau Karin anrufen, die ihm von den Aktionen der Internet-Boardies berichtet. Er freut sich sehr. Wir hoffen, dass viele Angler mitmachen und an das auswärtige Amt und die Iranische- Botschaft schreiben, sowie sich bei der Petition eintragen sobald diese als öffentliche Petition genehmigt wird
Begleitend werden Anstrengungen unternommen, die Medien wieder für diesen Fall zu gewinnen.
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Link: Vorgefertigte Briefe runterladen
Link: Vorgefertigte Briefe runterladen

So kurz vor Weihnachten redet man in der Anglerszene nur noch von einem Fang. Am 17.12 06 verkündete man auf carp-gps.com einen neuen Schuppenkarpfen Weltrekord. Der Fänger beschreibt den Fang seines Lebens in seinem Fangbericht als "nicht enden wollenden Endorphinschub". Dieser Karpfen ist nicht nur der schwerste in Deutschland gefangene Karpfen, sondern auch Schuppenkarpfen Weltrekord. Der Riese wog unglaubliche 38 Kilo und 150 Gramm. Besonders interessant bei diesem Fang ist, dass Dieter-Markus Stein einen neuen Popup-Boilie, welcher noch garnicht auf dem Markt erhältlich war, verwendete, welchen er als Probeexemplar von Max Nollert (carp-gps.com Vertrieb) erhielt. Es handelt sich bei dem Erfolgsköder um Visible Pop Ups weiß in Kombination mit Imperial Baits Carptrack Amino Monster DIP. Diese neuen Köder werden nun wohl das Interesse vieler Karpfenangler auf sich ziehen und Neugierde erwecken.
Die Komplette Fotoserie zu dem Fang wird es auf der im März erhältlichen DVD mit dem Titel "Max Nollert & Friends-Best Moments 2005/06" geben.
Das komplette Team von Angeln-24.de beglückwünscht den Fänger und hofft auf ein ebenso erflgreiches Angeljahr 2007.
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Fangbericht: carp-gps.com
Köder: V-Pop Köder
Dip: Imperial Bait Dip
Fangbericht: carp-gps.com
Köder: V-Pop Köder
Dip: Imperial Bait Dip

Heute verlautete die schreckliche Nachricht über den Tod von Stephen Robert Irwin, dem Star der Fernsehsendung "Crocodile Hunter" (70 Episoden) , "Croc Files" (53 Episoden) und "Croc Diaries" (43 Episoden). Selbst in dem Hollywood Blockbuster "Dr. Dolittle 2" aus dem Jahre 2001 spielte er an der Seite von Eddie Murphy mit. Der polarisierende Australier warlängst eine Ikone in seiner Heimat, besaß einen eignen Reptilienzoo, welchen er von seinem Vater übernahm, und interessierte sich für Aligatoren, Steppentiere, Unterwasserlebewesen. Erwin bekam den Spitznamen "Crocodile Hinter" da er sich wilden und gefährlichen Tieren, insbesonders Krokodilen, ungewöhnlich näherte.
Dieser Umstand wurde Irwin schlussendlich zum Verhängnis.
Bei den Dreharbeiten zu seinem neuesten Unterwasser Dokumentarfilm "Ocean's Deadliest" - "Die tödlichsten Tiere des Ozeans" stach ihm ein Stachelrochen seinen Giftschwanz in die Brust. Am Drehort, dem Great Barrier Reef, befand sich Robert Irvin direkt über einem Rochen, als dieser seinen Schwanz hochschnellen ließ und Irvin tötlich verletzte. Sein Tod kann wohl als unglücklich bezeichnet werden, da das Gift lediglich bei einem Stich direkt ins Herz zum Tod führt. Nur sehr selten sterben Angriffsopfer tatsächlich von einer Rochenattacke. Rochen sind zudem sehr zurückhaltende Tiere, welche nur bei akuter Bedrohung angreifen.
Der tragische Tod eines großen Entertainers aber auch Tier- und Umweltschützers berührt weltweit Menschen, sodass seine Verunglückung gar mit Lay Di.'s Tod verglichen wird. Ironischerweise verunglückte Steve Irvin bei den vermeidlich harmlosen und scheuen Stachelrochen, obwohl er sich sonst mit weitaus gefährlicheren Krokodilen umgab (daher sein Spitzname Crocodile Hunter). Er hinterlässt seine Frau Terri, welche in seinen Sendungen ebenfalls mitspielte, sowie seine Kinder Bindi Sue(8) und Robert Clarence(3). Im Januar geriet Irvin in die Kritik als er seinen damals 1-monatigen Sohn Clarence im Januar 2004 während einer Krokodilfütterung im Arm hielt und ihn den Krokodilen darbot.
Nach dem Bekanntwerden seines Todes legten Trauernde Blumen an seinem Reptilienzoo "Australia Zoo" nieder. Auch wir als Angler sind bewegt von dem vorzeitigen Ableben des Crocodile Hunters Steve Irvin. Wer seine Sendungen gesehn hat, weiß dass diese durchaus interessante Beiträge zu Wasserlebewesen wie Fisch und Reptil sowie Natur und Umwelt boten. Das Team von Angeln-24.de sowie die komplette Anglerschaft bedauert seinen Tod. Seine neueste Reportage hätte ebenfalls uns Angler als Zielgruppe gehabt.
Aus diesem Grund möchten wir hiermit unsere Trauer aussprechen und unser Beileid an die Verbliebenen richten.
Steve Irvin - Crocodile Hunter ! Du wirst uns als großartigster Australischer Entertainer und Tierfreund immer in Erinnerung bleiben!
Dieser Umstand wurde Irwin schlussendlich zum Verhängnis.
Bei den Dreharbeiten zu seinem neuesten Unterwasser Dokumentarfilm "Ocean's Deadliest" - "Die tödlichsten Tiere des Ozeans" stach ihm ein Stachelrochen seinen Giftschwanz in die Brust. Am Drehort, dem Great Barrier Reef, befand sich Robert Irvin direkt über einem Rochen, als dieser seinen Schwanz hochschnellen ließ und Irvin tötlich verletzte. Sein Tod kann wohl als unglücklich bezeichnet werden, da das Gift lediglich bei einem Stich direkt ins Herz zum Tod führt. Nur sehr selten sterben Angriffsopfer tatsächlich von einer Rochenattacke. Rochen sind zudem sehr zurückhaltende Tiere, welche nur bei akuter Bedrohung angreifen.
Der tragische Tod eines großen Entertainers aber auch Tier- und Umweltschützers berührt weltweit Menschen, sodass seine Verunglückung gar mit Lay Di.'s Tod verglichen wird. Ironischerweise verunglückte Steve Irvin bei den vermeidlich harmlosen und scheuen Stachelrochen, obwohl er sich sonst mit weitaus gefährlicheren Krokodilen umgab (daher sein Spitzname Crocodile Hunter). Er hinterlässt seine Frau Terri, welche in seinen Sendungen ebenfalls mitspielte, sowie seine Kinder Bindi Sue(8) und Robert Clarence(3). Im Januar geriet Irvin in die Kritik als er seinen damals 1-monatigen Sohn Clarence im Januar 2004 während einer Krokodilfütterung im Arm hielt und ihn den Krokodilen darbot.
Nach dem Bekanntwerden seines Todes legten Trauernde Blumen an seinem Reptilienzoo "Australia Zoo" nieder. Auch wir als Angler sind bewegt von dem vorzeitigen Ableben des Crocodile Hunters Steve Irvin. Wer seine Sendungen gesehn hat, weiß dass diese durchaus interessante Beiträge zu Wasserlebewesen wie Fisch und Reptil sowie Natur und Umwelt boten. Das Team von Angeln-24.de sowie die komplette Anglerschaft bedauert seinen Tod. Seine neueste Reportage hätte ebenfalls uns Angler als Zielgruppe gehabt.
Aus diesem Grund möchten wir hiermit unsere Trauer aussprechen und unser Beileid an die Verbliebenen richten.
Steve Irvin - Crocodile Hunter ! Du wirst uns als großartigster Australischer Entertainer und Tierfreund immer in Erinnerung bleiben!
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Der, im Iran inhaftierte, Angler Donald Klein muss sich nach seiner 18-monatigen Haftstrafe ( Angeln-24 berichtete ) erneut dem Iranischen Gericht stellen. Seine Verrteilung war durch die unautorisierte Grenzübertretung in iranische Hoheitsgewässer begründet. Seither leidet er, sowohl körperlich und geistig, sehr unter den Bedingungen im iranischen Gefängnis. Der gesundheitlich angeschlagene Donald Klein leidet unter Problemen mit der Bauspeicheldrüse und spielt schon länger mit dem Gedanken des Selbstmordes. Sobald er das Essen verweigern würde, würde dies ein versagen der Bauspeicheldrüse bedeuten, was unweigerlich zum Tod führen wird. In Briefen an seine Frau beschreibt er sich als eine "körperlichen Hülle" mit "trüben Gedanken wie Brei".
Ihm und seinem französischen Mithäftling Stéphane Lherbier droht nun eine erneute Anklage. Aufgrund der derzeitigen Ermittlungen bezüglich der Ausrüstung sei eine baldige Freilassung nicht abzusehen. Zur Ausrüstung soll ein GPS-Gerät gehört haben, was für dortige Guides geradezu als Pflichtzubehör angesehen wird. Es wird zur Positionsbestimmung benutzt um eben das Navigieren zu erleichtern und Grenzübergänge zu vermieden. Es bleibt abzuwarten ob aufgrund dieses Utensils eine erneute Verurteilung erzwungen wird.
Wir werden Sie natürlich über das weitere Geschehen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten und wünschen Donald Klein und seinem französischen Mithäftling Gesundheit und eine baldige Freilassung sowie Zurückkehr zu seiner Familie.
Ihm und seinem französischen Mithäftling Stéphane Lherbier droht nun eine erneute Anklage. Aufgrund der derzeitigen Ermittlungen bezüglich der Ausrüstung sei eine baldige Freilassung nicht abzusehen. Zur Ausrüstung soll ein GPS-Gerät gehört haben, was für dortige Guides geradezu als Pflichtzubehör angesehen wird. Es wird zur Positionsbestimmung benutzt um eben das Navigieren zu erleichtern und Grenzübergänge zu vermieden. Es bleibt abzuwarten ob aufgrund dieses Utensils eine erneute Verurteilung erzwungen wird.
Wir werden Sie natürlich über das weitere Geschehen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten und wünschen Donald Klein und seinem französischen Mithäftling Gesundheit und eine baldige Freilassung sowie Zurückkehr zu seiner Familie.
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Quelle Selbstmordgedanken: GMX
Quelle Gerichtsverfahren: GMX
Quelle Selbstmordgedanken: GMX
Quelle Gerichtsverfahren: GMX

Nachdem in den letzen News über die Tierrechtsorganisation PETA und deren radikales Vorghen gegen die Anglerschaft berichtet wurde, erstaunt es einen dennoch zu lesen, dass diese Organisation selbst gegen Schulgänger radikal vorgehen will. Die PETA ist eine Organisation, die sich der Gleichbehandlung von Mensch und Tier verschrieben hat und eine meist naive und radikale Vorgehensweise hat den veganischen Lebenstil zu verbreiten. Im Gegensatz zu Tierschutzorganisationen wie der "Greenpeace", welche sich dem Tierschutz verschrieben hat, versucht die PETA den Verzehr von Tier und Fischfleisch sowie Tierischen Produkten (Milch, Eier) gänzlich zu boykottieren.
Letzte Vorkommnisse stehen im Zusammenhang mit einer Unterrichtseinheit in Brandenburg bei dem Schüler freiwillig einen Unterricht mit dem Schwerpunkt Angeln aber auch Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Fischbiologie und Rechtskunde besuchen können. Diese Unterrichtseinheit, welche in 25 Schulen eingeführt wurde, ist 2 Jahre zuvor vom Bildungsministerium und dem Landesangelverband (LAVB) beschlossen worden. Seitem lernen Schüler den artgerechten und waidgerechten Umgang mit der Kreatur Fisch sowie den umweltlichen Zusammenhängen. Natürlich unternehmen die Klassen ebenfalls, mit vorheriger Zustimmung der Eltern, einen Angelausflug bei dem gefangene Friedfische für den Verzehr nach Zuhause mitgenommen werden dürfen.
Mit Beginn der Angelsaison erscheint nun auch die Tierrechtsorganisation PETA, welche angekündigt hat die Unterrichtsstunden zu stören, falls das Projekt nicht eingestellt werde. PETA ist der Ansicht, dass der Lehrstoff die Gewaltbereitschaft der Jugendlichen bezüglich Gewalttaten steigern würde, insofern diese Fische töten. Längst schon ist bewiesen, dass für eine solche Art von Gewalt andere Beweggründe existieren müssen. Ebenso falsch ist die Behauptung, Ego-Shooter Spieler würden zu aggressivem Verhalten tendieren. Das Blutbad an einer deutschen Schule, begangen von einem Schüler mit solchen Spielen wurde zusammenhangslos in eine Beziheung gebracht. Unter Onlinegamern steht der Sportsgeist und der Ehrgeiz bei sogenannten "Ballerspielen" im Vordergrund. Und auch im Unterricht Brandenburger Schulen stehen andere Aspekte im Vordergrund, als sinnlose Gewalt und Fischtöterei. Vielmehr wird der waidgerechte Umgang mit dem Fisch und ein Verständnis des Ökosystems gelehrt.
Letzte Vorkommnisse stehen im Zusammenhang mit einer Unterrichtseinheit in Brandenburg bei dem Schüler freiwillig einen Unterricht mit dem Schwerpunkt Angeln aber auch Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Fischbiologie und Rechtskunde besuchen können. Diese Unterrichtseinheit, welche in 25 Schulen eingeführt wurde, ist 2 Jahre zuvor vom Bildungsministerium und dem Landesangelverband (LAVB) beschlossen worden. Seitem lernen Schüler den artgerechten und waidgerechten Umgang mit der Kreatur Fisch sowie den umweltlichen Zusammenhängen. Natürlich unternehmen die Klassen ebenfalls, mit vorheriger Zustimmung der Eltern, einen Angelausflug bei dem gefangene Friedfische für den Verzehr nach Zuhause mitgenommen werden dürfen.
Mit Beginn der Angelsaison erscheint nun auch die Tierrechtsorganisation PETA, welche angekündigt hat die Unterrichtsstunden zu stören, falls das Projekt nicht eingestellt werde. PETA ist der Ansicht, dass der Lehrstoff die Gewaltbereitschaft der Jugendlichen bezüglich Gewalttaten steigern würde, insofern diese Fische töten. Längst schon ist bewiesen, dass für eine solche Art von Gewalt andere Beweggründe existieren müssen. Ebenso falsch ist die Behauptung, Ego-Shooter Spieler würden zu aggressivem Verhalten tendieren. Das Blutbad an einer deutschen Schule, begangen von einem Schüler mit solchen Spielen wurde zusammenhangslos in eine Beziheung gebracht. Unter Onlinegamern steht der Sportsgeist und der Ehrgeiz bei sogenannten "Ballerspielen" im Vordergrund. Und auch im Unterricht Brandenburger Schulen stehen andere Aspekte im Vordergrund, als sinnlose Gewalt und Fischtöterei. Vielmehr wird der waidgerechte Umgang mit dem Fisch und ein Verständnis des Ökosystems gelehrt.
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Quelle: www.moz.de
Quelle: www.moz.de

Ein zur Zeit sehr brisantes Thema ist das Catch&Release, bei dem Angler ihre gefangenen Fische nicht waidgerecht töten, mitnehmen und verwerten, sondern meist ein Fangfoto schießen und den Fisch schonend ins Wasser zurücklassen. Dies wäre keineswegs brisant, wenn dies der Arterhaltung oder der Gewässerbewirtschaftung dienlich wäre. Da jedoch beim Catch&Release den Fischen Stress angetan und eventuelle Schädigungen riskiert werden, befinden sich Angler bei Ihrem Handeln auf rechtlich sehr dünnem Eis. Der erste Paragraph des Tierschutzgesetzes (TSchG) besagt:
In dem Millieu der sogenannten "Catch and Releasern" gilt die Zielsetzung den Angelsport allein wegen dem Ziel zu betreiben einen Rekordfisch zu fangen. Gesetzlich gesehen muss jedoch jeder maßige und nicht geschützter Fisch waidgerecht erlegt und dem verwertung zugeführt werden.
Aus diesem Grund hat die Tierrechtsoranisation PETA Strafanzeige gegen einen solcher Angler gestellt. Der Angelsport wurde von besagter Person aus niederen Beweggründen ausgeführt und diente nicht der Entnahme und Verwertung von Fischen. Bei dem Angeklagten handelt es sich um ein Mitglied eines großen Angelforums (Anglerboard.de) mit dem Psoidonym "CatchandReleaseIt". Am Ende dieses Newsbeitrages finden Sie den Beitrag des Mitglieds auf welche sich die PETA Aktivisten beziehen. Im Bezug auf die Paragraphen 17 und 18 des Tierschutzgesetzes (TSchG) erfolgte der Strafantrag.
Die Gesetzeslage ist bei solchen Vergehen recht eindeutig, jedoch erfolgte bisher keine einheitliche Rechtssprechung in Sachen Catch&Release. Da von dem Beschuldigten des Öfteren lautwurde , er würde vorsätzlich handeln, wird wohl mit einer Verurteilung zu rechnen sein. Dieses Urteil wird wohl Maßstäbe setzen. Man führe sich mal vor Augen, dass die Alleinige Aussage man betreibe Catch&Release sowie Fotos ausreichen Angeklagt zu werden.
Eine Karpfen-Homepage welche ich vor knapp einem Jahr besucht habe war temporär geschlossen weil jegliche Aussagen und Fotos, welche in Verbindung mit Catch&Release standen, überarbeitet werden mussten. Bei einer Verurteilung werden wohl Seitenbetreiber ein Augenmerk auf diese Thematik werfen müssen um ggf nicht selber angeklagt zu werden. Forumsbeiträge und Fangfotos sollten in diesem Zusammenhang sensibel überdacht und ausgewählt werden.
Dieser Newsbeitrag dient lediglich zur Darlegung eines Einzelfalls und ist keinsfalls als Rechtsbelehrung oder Richtlinie zu Verstehen.
Angeln-24.de wird Sie über diesen Vorfall natürlich in Zukunft auf dem Laufenden halten.
Auszug TSchG §1
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
In dem Millieu der sogenannten "Catch and Releasern" gilt die Zielsetzung den Angelsport allein wegen dem Ziel zu betreiben einen Rekordfisch zu fangen. Gesetzlich gesehen muss jedoch jeder maßige und nicht geschützter Fisch waidgerecht erlegt und dem verwertung zugeführt werden.
Aus diesem Grund hat die Tierrechtsoranisation PETA Strafanzeige gegen einen solcher Angler gestellt. Der Angelsport wurde von besagter Person aus niederen Beweggründen ausgeführt und diente nicht der Entnahme und Verwertung von Fischen. Bei dem Angeklagten handelt es sich um ein Mitglied eines großen Angelforums (Anglerboard.de) mit dem Psoidonym "CatchandReleaseIt". Am Ende dieses Newsbeitrages finden Sie den Beitrag des Mitglieds auf welche sich die PETA Aktivisten beziehen. Im Bezug auf die Paragraphen 17 und 18 des Tierschutzgesetzes (TSchG) erfolgte der Strafantrag.
Auszug TSchG §17 & §18
Zwölfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
§17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
§18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,
2. einer vollziehbaren Anordnung nach §8a Abs. 5, §11 Abs. 3 Satz 2 oder §16a Satz 2 Nr.1, 3 oder 4 zuwiderhandelt,
3. einer
a) nach §2a oder
b) nach den §§4b, 5 Abs. 4, §6 Abs. 4, §11 a Abs. 3 Satz 1, §11b Abs. 5 Nr.2, §12 Abs. 2, §13 Abs. 2 oder 3, §§13a,14 Abs. 2, §16 Abs. 5 Satz 1 oder §16c erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
4. einem Verbot nach §3 zuwiderhandelt,
5. entgegen §4 Abs.1 ein Wirbeltier tötet,
6. entgegen §4a Abs.1 ein warmblütiges Tier schlachtet,
7. entgegen §5 Abs.1 Satz 1 einen Eingriff ohne Betäubung vornimmt oder, ohne Tierarzt zu sein, entgegen §5 Abs.1 Satz 2 eine Betäubung vornimmt,
8. einem Verbot nach §6 Abs.1 Satz 1 zuwiderhandelt oder entgegen §6 Abs.1 Satz 3 einen Eingriff vornimmt,
9. entgegen §6 Abs.1 Satz 4 in Verbindung mit §9 Abs. 3 Satz 1 nicht für die Einhaltung der Vorschriften des §9 Abs.1 Satz 1 oder 3 oder Abs. 2 Nr. 4 oder 8 sorgt,
9a. entgegen §6 Abs.1 Satz 5, 6, 7 oder 8 einen Eingriff nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt,
10. entgegen §6 Abs. 2 elastische Ringe verwendet,
11. entgegen §7 Abs. 4 oder 5 Satz 1 Tierversuche durchführt,
12. Versuche an Wirbeltieren ohne die nach §8 Abs.1 erforderliche Genehmigung durchführt,
13. entgegen §8 Abs. 4 Satz 2 eine Änderung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt,
14. entgegen §8a Abs.1, 2 oder 4 ein Vorhaben oder eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt,
15. entgegen §8a Abs. 3 Satz 2 die Zahl der Versuchsvorhaben oder die Art oder die Zahl der verwendeten Tiere nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig angibt,
16. entgegen §8b Abs.1 Satz 1, auch in Verbindung mit §4 Abs. 3, keinen Tierschutzbeauftragten bestellt,
17. entgegen §9 Abs. 3 Satz 1 nicht für die Einhaltung der Vorschriften des §9 Abs.1 oder 2 oder entgegen §9 Abs. 3 Satz 2 nicht für die Erfüllung einer vollziehbaren Auflage sorgt,
18. entgegen §9a Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht, nicht unterzeichnet, nicht aufbewahrt oder nicht vorlegt,
19. entgegen §10 Abs. 3 nicht für die Einhaltung der Vorschriften des ß10 Abs.1 oder 2 sorgt,
20. eine Tätigkeit ohne die nach §11 Abs. 1 Satz 1 erforderliche Erlaubnis ausübt oder einer mit einer solchen Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt,
20 a. entgegen §11 Abs. 5 nicht sicherstellt, daß eine im Verkauf tätige Person den Nachweis ihrer Sachkunde erbracht hat,
21. entgegen §11 a Abs.1 Satz 1 Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht oder nicht aufbewahrt oder entgegen §11 a Abs. 2 Tiere nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig kennzeichnet,
21 a. ein Wirbeltier ohne Genehmigung nach §11 a Abs. 4 Satz 1 einführt,
22. Wirbeltiere entgegen §11 b Abs. 1 oder 2 züchtet oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen verändert,
23. entgegen §11 c ein Wirbeltier an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt,
24. (aufgehoben),
25. entgegen §13 Abs.1 Satz 1 eine Vorrichtung oder einen Stoff anwendet,
25 a. entgegen §16 Abs. 1a Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
26. entgegen §16 Abs. 2 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder einer Duldungs- oder Mitwirkungspflicht nach §16 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach §16 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3, zuwiderhandelt oder
27. (aufgehoben).
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr.1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr.1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 4 bis 9,11,12,17, 20, 22, 25 und 27 und des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.
Die Gesetzeslage ist bei solchen Vergehen recht eindeutig, jedoch erfolgte bisher keine einheitliche Rechtssprechung in Sachen Catch&Release. Da von dem Beschuldigten des Öfteren lautwurde , er würde vorsätzlich handeln, wird wohl mit einer Verurteilung zu rechnen sein. Dieses Urteil wird wohl Maßstäbe setzen. Man führe sich mal vor Augen, dass die Alleinige Aussage man betreibe Catch&Release sowie Fotos ausreichen Angeklagt zu werden.
Eine Karpfen-Homepage welche ich vor knapp einem Jahr besucht habe war temporär geschlossen weil jegliche Aussagen und Fotos, welche in Verbindung mit Catch&Release standen, überarbeitet werden mussten. Bei einer Verurteilung werden wohl Seitenbetreiber ein Augenmerk auf diese Thematik werfen müssen um ggf nicht selber angeklagt zu werden. Forumsbeiträge und Fangfotos sollten in diesem Zusammenhang sensibel überdacht und ausgewählt werden.
Dieser Newsbeitrag dient lediglich zur Darlegung eines Einzelfalls und ist keinsfalls als Rechtsbelehrung oder Richtlinie zu Verstehen.
Angeln-24.de wird Sie über diesen Vorfall natürlich in Zukunft auf dem Laufenden halten.
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Link: Anglerboard Thread Diskussion
Link: Reaktionsauslöder Thread
Link: Peta Artikel
Link: Anglerboard Thread Diskussion
Link: Reaktionsauslöder Thread

Wenn es nicht bereits über zahlreiche Diskussionsforen zu Ihnen rübergeschwappt ist, möchte ich hier, auf eine überaus sehenswerte Sendung im Fernsehen hinweisen.
Nachdem der Sender "Seasons" , der über Premiere zu empfangen war, am 31.12.04 abgeschaltet wurde, gibt es nun zum ersten mal eine Sendung die sich mit dem Thema "Angeln" beschäftigt.
Der Sender nennt sich Terranova und sendet rund-um-die-Uhr Dokumentationen. Jeden Donnerstag läuft die Sendung "Planet Today" mit dem Schwerpunkt "Angeln".
Von 19:30 bis 20:15 gibt es interessante Reportagen und Wissenswertes zum Thema Angeln.
Der Haken ist leider dass er bisher nur über Kabelanschluss und Digital-Reciver zum empfangen ist.
Alle Daten kurz im Überblick
Sendername : Terranova
Homepage : Terranova-Homepage
Sendungsname : Planet Today Angeln
Sendezeit : : jeden Donnerstag 19:30-20:15
Empfang
Über Kabel und Satellit (ASTRA Digital).
In vielen Regionen auch über DVB-T empfangbar.
Satellit ASTRA 1H, 19,2° O
Transponder 94
Frequenz 12285 GHz/V = vertikal
Nachdem der Sender "Seasons" , der über Premiere zu empfangen war, am 31.12.04 abgeschaltet wurde, gibt es nun zum ersten mal eine Sendung die sich mit dem Thema "Angeln" beschäftigt.
Der Sender nennt sich Terranova und sendet rund-um-die-Uhr Dokumentationen. Jeden Donnerstag läuft die Sendung "Planet Today" mit dem Schwerpunkt "Angeln".
Von 19:30 bis 20:15 gibt es interessante Reportagen und Wissenswertes zum Thema Angeln.
Der Haken ist leider dass er bisher nur über Kabelanschluss und Digital-Reciver zum empfangen ist.
Alle Daten kurz im Überblick
Sendername : Terranova
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Sendungsname : Planet Today Angeln
Sendezeit : : jeden Donnerstag 19:30-20:15
Empfang
Über Kabel und Satellit (ASTRA Digital).
In vielen Regionen auch über DVB-T empfangbar.
Satellit ASTRA 1H, 19,2° O
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